1. 0: Ideen für die Einleitung
1.1. Podcasts immer beliebter -> Einsatz auch im Unterricht? (D.B.)
1.2. Wichtige Frage in der Medienpädagogik: Inwiefern hängt der Erfolg des Lernens von der Art und Weise ab, wie Lernmedien gestaltet sind; Nach Mayer (2009) kann bei der Betrachtung der Gestaltung der Fokus auf drei unterschiedliche Perspektiven gelegt werden: 1. Präsentationsmodus (Art der Geräte, mit denen Informationen übermittelt werden), 2. Repräsentationsmodus (Wie sind Informationen kodiert), 3.Sensorische Modalität (Mit welchen Sinnen werden die Informationen aus Medien aufgenommen)--> Letzteres für die Aufgaben interessant, hier geht es speziell um auditiv aufgenommene Informationen (Seidel&Krapp, S.298)
2. Aufgabenteil I
2.1. Definitionen
2.1.1. • Medien, die den Sehsinn ansprechen = visuelle Medien (visuell statisch oder dynamisch) • Medien, die den Hörsinn ansprechen = auditive Medien • Medien, die beide Sinne ansprechen = audiovisuelle Medien (RR)
2.1.1.1. Auditive Bildungsmedien sind Medien, die primär auf das Gehör als Sinnesorgan abzielen und zur Unterstützung oder Förderung von Lernprozessen eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Hörbücher, Podcasts, Hörspiele, Musikstücke oder Audioaufnahmen von Vorlesungen. Quelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. (o. J.). Medienkompetenzrahmen NRW. URL: https://www.medienkompetenzrahmen-nrw.de/kompetenzbereiche/hoeren-lernen/ (Abgerufen am 12. Juni 2024).(RR)
2.1.2. Bildungmedien: Darunter versteht man allg. alle analogen und digitalen Lehr- und Lernmaterialien, die gezielt den Lernprozess unterstützen. (https://bildungswelten.info/was-sind-bildungsmedien )
2.2. Medienprodukte: Podcast, Radiobeiträge, Hörbücher, Audio-Guides, Audio-Feedback von Peers?, Hörspiele, Listening Comprehension im Fremdsprachenunterricht, Interview (KK)
2.2.1. aufgezeichnete Vorlesungen, Reden
2.3. Mediale Darstellungsformen nach Tulodziecki (1997) (gelesen in Schaumburg, Kap. 2, 2019) (D.B.)
2.3.1. auditiv, abbildhaft (ikonisch), objektgetreu: aufgezeichneter Originalton (D.B.)
2.3.1.1. auditiv, abbildhaft (ikonisch), schematisch: aufgezeichnete künstlich erzeugte akustische Nachbildung (z. B. ein digital generierter Gong) (D.B.)
2.3.1.1.1. auditiv, symbolisch, verbal: aufgezeichneter gesprochener Text (D.B.)
3. Aufgabenteil 2
3.1. Definitionen
3.1.1. visuelle Medien
3.1.1.1. Medien, bei denen die Betrachtung und Entschlüsselung rein optischer Informationen im Vordergrund steht, z.B. Plakate, Zeitung etc. (demokratiezentrum.org)
3.1.2. audiovisuelle Medien
3.1.2.1. Audiovisuelle Medien beinhalten zusätzlich Informationen, die akustisch wahrgenommen werden, also beispielsweise Filme, Videos, etc. (demokratiezentrum.org)
3.1.2.1.1. z.B. virtuelle Umgebungen (D.B.)
3.2. Lehr-Lernpsychologische Erkenntnisse
3.2.1. Kognitive Theorie des multimedialen Lernens (CTML) (Mayer, 2009, 2014):
3.2.1.1. → 1. Annahme zweier Kanäle besagt, dass visuell und auditiv dargestellte Inhalte zunächst getrennt voneinander verarbeitet werden
3.2.1.1.1. → 2. Annahme begrenzter Kapazität besagt, dass die Menge an Informationen engen Beschränkungen unterliegt
3.2.2. Theorie der Dualen Kodierung (Paivio, 1986) (RR)
3.2.2.1. **Zwei Kanäle im Informationsverarbeitungssystem** o Informationen werden entweder auf dem visuellen oder auf dem auditiven Kanal verarbeitet. - Basiert auf der Theorie der Dualen Kodierung (Paivio, 1986) - 2 voneinander unabhängige kognitive Systeme zur Informationsspeicherung: Visuelles System und Verbales System - Information, die in beiden Systemen gespeichert wird, wird besser behalten. • Präsentationsmodus: Wie werden Lernmaterialien dargeboten? Sensorische Modalität: Werden Lernmaterialien via visuelles oder auditives System wahrgenommen? • Lernmaterialien sollten beide Kanäle bei der Informationsverarbeitung aktivieren. o Information in einem Kanal kann in einen anderen konvertiert werden. (RR)
3.2.3. Die Konzentrationsabbauhypothese (RR)
3.2.3.1. Die Konzentrationsabbauhypothese postuliert, dass sich die schnelle Abfolge von visuellen und auditiven Reizen beim Konsum von Bildschirm-Medien negativ auf die Konzentrationsfähigkeit auswirkt und die Entwicklung von Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität begünstigt. (Schaumburg) (RR)
3.2.4. Multimediales Lernen (RR)
3.2.4.1. 1.2.3 Multimediales Lernen - zentral: wie Individuen Informationen verarbeiten - wenn man Text und Bild betrachtet, gibt es zwei Arten von Repräsentationen (Schnotz, 2005): 1. deskriptive Repräsentation des Sachverhalts und 2. depiktive Repräsentation in Form von bildhafter Vorstellungen
3.2.4.1.1. multimediale Lernumgebungen können, laut Untersuchungen, unterschiedlich auf Lernende wirken → Lernende mit geringem Vorwissen profitieren meist mehr von der Anwendung der Prinzipien als Lernende mit viel Vorwissen (vgl. Mayer, 2014) (RR)
3.2.5. Cognitive-Load-Theorie (CLT) von Sweller (1988, 2005) (gelesen in Nieding, 2015) (D.B.)
3.2.5.1. Informationen können aus zwei Speichersystemen ins Arbeisgedächtnis gelangen: aus dem Langzeitgedächtnis (zuvor gelerntes Material) und dem sensorischen Speicher (neue Informationen) (D.B.)
3.2.5.1.1. Das Arbeitsgedächtnis unterliegt zwei zentralen Beschränkungen: Begrenzung der Verarbeitungsmenge, zeitliche Begrenzung (D.B.)
3.2.5.2. Drei Arten kognitiver Belasung:
3.2.5.2.1. intrinstic Cognitive Load: bezieht sich auf das Lernmaterial selbst und ist durch die Interaktivität der einzelnen Lernelemente zueinander gekennzeichnet, Bsp. Vokabellernen: niedrige intrinsic CL; vom Vorwissen der Lernenden abhängig (D.B.)
3.2.5.2.2. External festgelegte intrinsische kognitive Belastung: Komplexität des Lernmaterials (D.B.)
3.2.5.3. Elementinteraktivitätseffekt: spezifiziert drei Gestaltungsempfehlungen der CLT (D.B.)
3.2.5.3.1. Split-Attention-Effekt: Trennung von aufeinander bezogenen Informationsquellen (z. B. Text und Bild) führen zu reduzierten Lernleistungen (D.B.)
3.3. Vor- und Nachteile auditiver Bildungsmedien im Vergleich zu visuellen und audiovisuellen Bildungsmedien
3.3.1. Mögliche Nachteile auditiver Medien
3.3.1.1. Da in einer Schulklasse immer auch Nebengeräusche auftreten, kann es in Kombination mit auditiven Medien zu einer Überlastung des auditiven Kanals bei den Lernenden kommen (s. CTML und CLT)
3.3.1.1.1. Rein auditive Medien bieten möglicherweise weniger Möglichkeiten für Interaktivität.
3.3.2. Mögliche Vorteile auditiver Medien
3.3.2.1. Expertise-Umkehr-Effekt: Ein multimedialer Design-Effekt kann bei Lernenden mit hoher Expertise in sein Gegenteil umschlagen (Seidel&Krapp, S.311) -->z.B. der Multimedia-Effekt (und möglicher Vorteil audiovisueller Medien) kann abhängig von den Lernvoraussetzungen negative oder positive Auswirkungen haben. (Nieding 2015, S.101) -->mögliche Erklärungen: - zusätzliche Bilder (wie bei audiovisuellen Medien) nicht immer vorteilhaft, da sie Modellbildungsprozesse bei Text-Bild-Kombinationen beeinträchtigen können. Lernende mit viel Vorwissen können auf Basis von Wörtern ein adäquates mentales Modell bilden. Bei zusätzlicher Präsentation von Bildern, kann es zu interferierenden Prozessen kommen, was den extraneous CL erhöht (s. CLT). (Zumbach S.52, Nieding S.101) - Experten könnten Wort-Bild-Kombinationen als zu einfach empfinden und dadurch nicht ausreichend motiviert werden, ihre kognitiven Kapazitäten zu investieren (Nieding S.101f). Eine Aktive Verarbeitung ist nach der CTML aber eine wesentliche Voraussetzung.
3.3.2.1.1. Reine Audiodateien könnten dazu führen, dass Informationen tiefer verarbeitet werden, weil eine höhere Intensität der kognitiven Verarbeitung notwendig ist, wenn Lernende nur die verbalen Informationen erhalten und selbst mentale Bilder erzeugen müssen. Kann bei Novizen aber zu einer Überforderung führen (s. CLT) (Kerres S.176).
3.3.2.2. Speziell beim Einsatz im Unterricht: - Für die Erstellung von Audiodateien weniger (technische) Vorkenntnisse notwendig: Sowohl für Lehrer als auch z.B. SuS, die im Unterricht selbst Audiodateien wie etwa Podcasats, Audioguide-Tour etc. erstellen könnten. - Für das Abspielen reichen einfachere Geräte und die Dateigrößen von Audiodateien sind kleiner als von Videodateien etc.
3.3.3. Vorteile audiovisueller Medien im Gegensatz zu auditiven
3.3.3.1. Informationen werden besser behalten, wenn sie sowohl bildlich als auch verbal abgespeichert werden -->Präsentation eines Bildes und dazugehörigen Wortes (bei audiovisuellen Medien: gesprochen) führt zu besseren Behaltensleistungen (Paivios Theorie der Doppelkodierung) (Nieding 2015, S.67) Dazu passend auch Multimedia-Effekt (Man lernt besser durch Bilder und Wörter als durch Wörter allein): Durch Darbietung von Bildern und Wörtern wird die Konstruktion eines verbalen und bildlichen Modells unterstützt, was nach Paivio lernförderlicher ist. Außerdem steht bei der Darbietung von Bild und Wörtern die Kapazität beider Kanäle (des auditiven und visuellen Kanals) für die kognitive Verarbeitung zur Verfügung, was das AG insgesamt entlasen kann. -->Bezug zur CLT (Seidel&Krapp, S.306f)
3.3.3.1.1. Es gibt Sachverhalte, die deutlich leichter mit Bildern erklärt werden können als nur mit Audio-Dateien. Generell bietet es sich an Gesprochenes mit Bildern zu kombinieren (s. Modalitätseffekt), da so der Aufbau eines verbalen und bildlichen Modells unterstützt wird und gleichzeitig die Kapazität beider Kanäle genutzt wird.
4. Aufgabenteil 3
4.1. Unterrichtsvorhaben
4.1.1. https://www.goethe.de/resources/files/pdf186/handbuch-hr-mal.pdf (D.B.)
4.1.1.1. https://www.planet-schule.de/thema/hoerspielbaukasten-lernspiel-102.html (D.B.)
4.1.1.1.1. https://www.auditorix.de/fileadmin/erwachsene/media/hoerkoffer/Wir_machen_ein_Hoerspiel.pdf (D.B.)
4.2. Mediendidaktische Entscheidungen
4.2.1. Förderung der Medienkompetenz der Lernenden: Entwickeln und Produzieren; Werkzeuge bedarfgerecht einsetzen; Medien analysieren und bewerten; Medien in der digitalen Welt verstehen und reflektieren (D.B.)
4.2.1.1. Selbstgesteuertes Lernen -> Selbstwirksamkeit -> Lernmotivation (D.B.)
4.3. rechtliche Aspekte
4.3.1. Auswahl der Software DSGVO-konform? (D.B.)
4.3.1.1. Datenschutzerklärung der Erziehungsberechtigten einholen, wenn Stimmen von SuS aufgenommen werden (D.B.)
4.3.1.1.1. In Deutschland gilt das vom Bundesverfassungsgericht als Grundrecht anerkannte "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", demnach darf jeder selbst über Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen. Für Schulen besonders wichtig ist hier das "Recht am eigenen Bild" welches auch für Video- und Sprachaufnahmen gilt. Diese dürfen (soferen die Personen es wollen) zwar ohne Einwilligung gemacht werden, aber nur mit schriftlicher Einwilligung veröffentlicht werden. Gemäß BaySchO sind Foto-, Audio- und Videoaufnahmen während des Unterrichts im engen Rahmen OHNE schriftliche Einwilligung der Betroffenen möglich, sofern sie drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen einem unterrichtlichen Zweck dienen, mit einem schuleigenen Gerät gemacht werden und die Aufnahmen müssen gelöscht werden, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Es wird empfohlen die Aufnahmen nur auf freiwilliger Basis zu machen, Aufnahmen dürfen nicht gegen den Willen der SuS erfolgen (Eingriff in informationelle Selbstbestimmung). Ist ein Kriterium nicht erfüllt, muss eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung eingeholt werden. (KK, Quelle: https://www.paddelhannes.de/medienrecht/medrecht+schule_alp.pdf)