1. Kostenersatz für
1.1. Verpflegung
1.2. Beförderung
1.3. Unterkunft
1.4. Schaden muss nachgewiesen werden
1.4.1. Belege aufheben
2. Ansprüche
2.1. Nichtbeförderung (Überbuchung)
2.1.1. frühestmögliche Rück-/beförderung
2.1.2. Erstattung des Ticketpreises
2.1.3. pauschale Entschädigung (Höhe nach Flugstrecke)
2.1.3.1. bis 1.500 km
2.1.3.1.1. 250,00 €
2.1.3.2. > 1.500 km - 3.500 km
2.1.3.2.1. 400,00 €
2.1.3.3. > 3.500 km Abflugs- oder Zielort außerhalb der EU
2.1.3.3.1. 600,00 €
2.1.4. 50% der Entschädigung bei Ersatzangeboten durch die Airline mit einer Verspätung von
2.1.4.1. max. 2 Stunden
2.1.4.1.1. bis 1.500 km
2.1.4.2. max. 3 Stunden
2.1.4.2.1. > 1.500 km - 3.500 km
2.1.4.3. max. 4 Stunden
2.1.4.3.1. > 3.500 km Abflugs- oder Zielort außerhalb der EU
2.2. Annullierung
2.2.1. Flug direkt gebucht
2.2.1.1. Erstattung von zusätzlichen Hotelkosten
2.2.1.1.1. wenn längerer Aufenthalt im Urlaubsort notwendig wird
2.2.1.2. Ersatzflug
2.2.1.2.1. selber buchen
2.2.1.2.2. Rückerstattung verlangen
2.2.1.3. Erstattung des Ticketpreises, oder
2.2.1.4. kostenlosen Rückflug zum Abflugort, oder
2.2.1.5. anderweitige Beförderung zum Zielort
2.2.1.6. und
2.2.1.6.1. Pauschalentschädigung
2.2.2. Reiseveranstalter
2.2.2.1. Pauschalreisende -> Reiseveranstalter kontaktieren (=Vertragspartner )
2.2.2.1.1. Ersatzflug
2.2.2.1.2. oder Storno
2.2.2.2. Pauschalreisende haben auch Entschädigungsanspruch
2.2.2.2.1. 2 Ansprüche bei Flugärger
2.2.3. bei Flugbuchungen über Vermittlungsportalen im Internet
2.2.3.1. Fluggesellschaft kontaktieren
2.2.3.1.1. ist keine Umbuchung möglich?
2.3. verfrühtem Flug
2.3.1. gilt wie ein verspäteter Flug (EuGH, C-146/20)
2.3.1.1. gleiche Ansprüche
2.4. verspätetem Flug
2.4.1. Verspätung > 3 Stunden (maßgeblich ist die Ankunft am Zielort)
2.5. verspäteter Ankunft
2.5.1. ab 3 Stunden Verspätung
2.5.1.1. bis zu 600 €
2.5.1.2. Ankunftszeit
2.5.1.2.1. Verlassen des Flugzeuges
2.6. weitere Ansprüche
2.7. Modalitäten der Geld- und Sachleistungen
3. Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004
3.1. Anwendungsbereich
3.1.1. Flug startet in der EU
3.1.2. Unternehmen hat Sitz in der EU
3.1.2.1. Flugziel ist ein EU-Mitgliedsstaat
3.2. Höhe der Entschädigung
3.2.1. Abhängig von Flugdistanz
3.2.1.1. bei Anschlussflügen
3.2.1.1.1. direkte Luftlinie zwischen Start und Ziel
3.2.1.2. je nach Strecke
3.2.1.2.1. 250,00 € - 300,00 €
3.2.2. unabhängig vom Ticketpreis
3.2.3. gilt auch für Kleinkinder wenn ein Flugpreis bezahlt wurde
4. Flugchaos
4.1. lange Wartezeiten am Check in
4.2. Flugausfälle
4.3. Eurowings streicht zahlreiche Füge
4.4. Die Lufthanse hat im Jule hunderte Flüge gestrichen
4.5. KLM setzt Ticketverkauf aus
4.6. Das Flugchaos wird Deutschland und weite Teile Europas vermutlich den ganzen Sommer beschäftigen.
4.7. einges los an den Flughägen und Bahnhöfen
4.8. Grund
4.8.1. Es fehlen 7200 Flughafenbeschäftigte
4.8.2. angekündigte Streiks
5. Anspruch bei Gepäckverlust/-verspätung
5.1. FRISTEN
5.1.1. Beschädigung innerhalb von 21 Tagen melden
5.1.2. Verlust innerhalb von 7 Tagen melden
5.2. Montrealer Übereinkommen
5.3. verschollenes Gepäck
5.4. Ansprüche
5.4.1. - Ersatz kaufen, Belege aufheben
5.4.1.1. angemessener Preis
6. Außergewöhnliche Umstände
6.1. Beispiele
6.1.1. Unwetter
6.1.2. Vulkanasche
6.1.3. Vogelschlag
6.2. Beweislast: Airline
6.2.1. dass außergewöhnliche Umstand vorlag
6.2.2. sie alles zumutbare dagegen getan hat